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Europa

ETIAS VISUM EUROPA

ETIAS verschoben: Neuer Zeitplan und was Reisende wissen müssen

Die Einführung des ETIAS-Systems wurde seit 2022 mehrfach verschoben. Im September 2026 wurde von der Europäischen Union noch kein offizieller Termin bestätigt. Das Jahr 2027 gilt weiterhin als am wahrscheinlichsten, allerdings ohne Garantie.

Stand im September 2026: Die für Ende 2026 geplante Einführung des ETIAS wird nicht stattfinden. Die Europäische Union hat noch keinen neuen offiziellen Termin bekannt gegeben. Die nächste Ankündigung wird im Rahmen der Sitzung des eu-LISA-Rates erwartet. Das Jahr 2027 wird als wahrscheinlicher Zeitrahmen genannt, ein genaues Datum ist jedoch noch nicht bestätigt.

Zeitplan für die wiederholten Verschiebungen des ETIAS

Seit seiner Einführung hat das ETIAS-Projekt zahlreiche Änderungen im Zeitplan erfahren. Hier sind die wichtigsten Meilensteine:

📅
2016 – Offizieller Vorschlag
Offizieller Vorschlag der Europäischen Kommission zum ETIAS-System im Rahmen der Stärkung der Sicherheit an den Außengrenzen des Schengen-Raums.
📅
2018 – Verabschiedung der Verordnung
Verabschiedung der ETIAS-Verordnung durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union. Die Einführung ist dann für das Jahr 2022 vorgesehen.
📅
2022–2024 – Erste Verschiebungen
Die ursprünglich geplanten Starttermine (2022, dann 2023, dann 2024) wurden nacheinander aufgegeben, da es zu technischen Verzögerungen kam, die insbesondere mit dem EES-System zusammenhingen.
📅
2025 – Erneute Verschiebung
Die Einführung wird auf Ende 2026 verschoben. Das Ein- und Ausreisesystem (EES), auf das sich das ETIAS stützt, wird schließlich am 12. Oktober 2025 in Betrieb genommen.
📅
2026 – Verschiebung bestätigt
Der für Ende 2026 geplante Start wird aufgegeben. Die Agentur eu-LISA bestätigt, dass die Einführung im Jahr 2026 nicht mehr realisierbar ist. Ein neuer offizieller Termin wird nicht bekannt gegeben.
📅
2027 – Voraussichtlicher Zeithorizont
Das Jahr 2027 wird mittlerweile am häufigsten als Startzeitpunkt genannt, ohne dass dies offiziell bestätigt wurde. Eine Ankündigung der Europäischen Kommission wird einige Monate vor der tatsächlichen Einführung erwartet.

Warum hat sich die Einführung von ETIAS verzögert?

Die Verschiebung des ETIAS-Systems ist auf mehrere technische und organisatorische Faktoren zurückzuführen, die zusammenwirken.

Die Abhängigkeit vom EES-System

Das ETIAS-System basiert auf dem reibungslosen Betrieb des Ein- und Ausreisesystems (EES), das dazu dient, die Ein- und Ausreisen von Reisenden an den europäischen Grenzen zu erfassen. Solange dieses System nicht betriebsbereit war, war die Einführung von ETIAS nicht möglich. Das EES-System wurde schließlich am 12. Oktober 2025 in Betrieb genommen, doch seine schrittweise Umsetzung hat sich ihrerseits verzögert.

Eine europaweite technische Koordinierung

Die Einführung des ETIAS erfordert die Koordinierung aller Länder des Schengen-Raums, die Vernetzung mehrerer europäischer Sicherheitsdatenbanken sowie die Anpassung der IT-Systeme an den Grenzübergängen. Diese Komplexität hat in jeder Phase zu zusätzlichen Verzögerungen geführt.

Das Bestreben nach einem schrittweisen Übergang

Die Europäische Union möchte eine abrupte Einführung vermeiden, die zu Engpässen an den Grenzen führen könnte. Es ist eine Übergangsphase vorgesehen, damit sich Reisende darauf einstellen, Fluggesellschaften ihre Abläufe anpassen und die Behörden eventuelle technische Probleme vor dem vollständigen Inkrafttreten beheben können.

Was sich für Reisende mit dem ETIAS ändern wird

Mit der Einführung des ETIAS-Systems kommt für Staatsangehörige visumbefreiter Länder eine neue Formalität vor einer Reise nach Europa hinzu. Die wichtigsten Änderungen:

  • Verpflichtung, das ETIAS-Formular vor der Abreise online auszufüllen;
  • Automatische Überprüfung der Reisendendaten in den europäischen Datenbanken;
  • Obligatorische Einreisegenehmigung – Überprüfung durch die Fluggesellschaften;
  • Ohne gültiges ETIAS-Dokument kann die Einreise in den Schengen-Raum verweigert werden.
Zur Erinnerung: Das ETIAS-System ersetzt kein Schengen-Visum. Es stellt eine zusätzliche Formalität für Reisende dar, die derzeit von der Visumpflicht befreit sind. Staatsangehörige, die der Schengen-Visumpflicht unterliegen, sind vom ETIAS nicht betroffen. Die Gebühr für das ETIAS beträgt 20 € und ist für wiederholte Aufenthalte drei Jahre lang gültig.

Was Sie jetzt tun sollten

Auch wenn das ETIAS-System noch nicht in Kraft ist, können bereits jetzt bestimmte Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden:

  • Bitte überprüfen Sie Ihren Reisepass: Für die Beantragung eines ETIAS-Antrags ist ein biometrischer Reisepass vorgeschrieben. Bitte überprüfen Sie dessen Gültigkeit vor Ihren nächsten Reisen nach Europa;
  • Verfolgen Sie die offiziellen Ankündigungen: Der offizielle Starttermin des ETIAS wird von der Europäischen Kommission auf der Website travel-europe.europa.eu bekannt gegeben;
  • Hüten Sie sich vor gefälschten Websites: Zahlreiche inoffizielle Websites bieten bereits ETIAS-Anträge an. Derzeit sind noch keine Anträge möglich. Die einzige autorisierte Website wird das offizielle europäische Portal sein.

Wer ist vom ETIAS betroffen?

Das ETIAS-System gilt für Reisende, die Staatsangehörige von Ländern sind, für die im Schengen-Raum eine Visumbefreiung gilt. Bitte besuchen Sie die für Ihre Staatsangehörigkeit vorgesehenen Seiten: