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Europa

ETIAS VISUM EUROPA

Benötigen Kanadier ein ETIAS, um nach Europa zu reisen?

Ja. Kanadische Staatsbürger müssen eine ETIAS-Reisegenehmigung einholen, um in die Länder des Schengen-Raums einzureisen. Die Einführung des Systems wird für das Jahr 2027 erwartet.

Aktualisierung vom September 2026: Die für Ende 2026 geplante Einführung von ETIAS wird nicht stattfinden. Der offizielle Termin steht noch nicht fest. Das Jahr 2027 gilt nun als am wahrscheinlichsten. Auf unserer Seite zur Verschiebung der ETIAS-Einführung finden Sie die neuesten Informationen.

Diese Formalität wird von visumbefreiten Kanadiern verlangt, die sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen für maximal 90 Tage in Europa aufhalten möchten. Die Europäische Union führt dieses System ein, um die Sicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die Freizügigkeit für ihre Partner zu wahren – ähnlich wie das ESTA-System, das bestimmte Länder für Reisen in ihr Hoheitsgebiet vorschreiben.

Was genau ist das ETIAS-System?

Das ETIAS-System ist kein Visum, sondern eine elektronische Reisegenehmigung, die online beantragt werden muss. Nach der Genehmigung wird sie elektronisch mit dem Reisepass verknüpft, der für die Reise nach Europa verwendet wird.

Die ETIAS-Genehmigung ist erforderlich für:

  • Der Tourismus;
  • Geschäftsreisen;
  • Familienbesuche;
  • Die Durchreise durch ein Land des Schengen-Raums.

Das Formular lässt sich schnell ausfüllen, und die Antwort wird in der Regel innerhalb von 96 Stunden übermittelt. Nach der Genehmigung ist die Genehmigung drei Jahre lang gültig oder bis zum Ablauf des kanadischen Reisepasses. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Gültigkeitsdauer des ETIAS.

Benötigen Kanadier zusätzlich zum ETIAS ein Schengen-Visum?

Nein. Kanadier profitieren weiterhin von der Visumbefreiung für Kurzaufenthalte. Das ETIAS-System ist lediglich eine vor der Abreise erforderliche Sicherheitsvorabgenehmigung. Die Unterschiede zwischen dem ETIAS-System und dem Schengen-Visum haben wir auf einer eigenen Seite ausführlich erläutert.

Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen oder wenn Sie in Europa arbeiten, studieren oder sich dort niederlassen möchten, benötigen Sie hingegen ein EU-Visum. Weitere Informationen zu den Bestimmungen für die Beantragung des ETIAS finden Sie auf unserer entsprechenden Seite.

Wie können Kanadier eine ETIAS-Genehmigung beantragen?

Die Beantragung der ETIAS erfolgt vollständig online und ist in wenigen Minuten erledigt. Nach der Freischaltung des Systems sind folgende Schritte zu befolgen:

1
Füllen Sie das Online-Formular aus
2
Bereitstellung von persönlichen Informationen
Geben Sie Ihre persönlichen Daten sowie Ihre Ausweis- und Reisepassdaten ein und beantworten Sie die Fragen im ETIAS-Formular zu Ihrer Gesundheit und den besuchten Ländern.
3
Die ETIAS-Gebühren entrichten
Die Gebühr für das ETIAS-Verfahren beträgt 20 € und muss online per Kreditkarte entrichtet werden. Für Personen unter 18 Jahren und über 70 Jahren ist das ETIAS-Verfahren kostenlos.
4
Erhalten Sie die Bestätigung per E-Mail
Die Bestätigung über die Erteilung der ETIAS-Genehmigung erhalten Sie innerhalb von 96 Stunden per E-Mail. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den Bearbeitungsfristen für ETIAS.
5
Reisen mit einem gültigen Reisepass
Der Reisende muss beim Einsteigen den gültigen Reisepass vorlegen, der für die Beantragung der ETIAS-Genehmigung verwendet wurde.

Welche europäischen Länder werden das ETIAS-System für Kanadier vorschreiben?

Das ETIAS-System wird 30 Länder umfassen: alle Mitgliedstaaten des Schengen-Raums sowie Bulgarien, Rumänien und Zypern. Hier sind einige beliebte Reiseziele:

Häufig gestellte Fragen – ETIAS für kanadische Staatsbürger

Werden alle Kanadier das ETIAS-System benötigen?

Ja, unabhängig von der Aufenthaltsdauer (unter 90 Tagen) müssen alle kanadischen Reisenden vor ihrer Abreise nach Europa über eine gültige ETIAS-Genehmigung verfügen.

Benötigen kanadische Kinder eine Genehmigung?

Ja, jedes Kind benötigt eine eigene Genehmigung, jedoch müssen Minderjährige unter 18 Jahren keine Gebühren entrichten. Ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter kann den Antrag für einen Minderjährigen ausfüllen. Bitte besuchen Sie unsere Seite zum ETIAS-System für Minderjährige.

Ermöglicht das ETIAS-System, in Europa zu arbeiten oder zu studieren?

Nein. Das ETIAS-System gilt nur für touristische, geschäftliche, familiäre oder Transitaufenthalte. Für längere oder berufliche Aufenthalte ist ein nationales Visum erforderlich.

Muss ich für jedes Land, das ich besuche, einen eigenen Antrag stellen?

Nein. Das ETIAS-System gilt für alle Länder des Schengen-Raums, die unter diese Regelung fallen, sofern die Gesamtaufenthaltsdauer 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreitet. Weitere Informationen finden Sie in den Bestimmungen zur Beantragung des ETIAS.

Was geschieht, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Im Falle einer Ablehnung erhält der Reisende eine Benachrichtigung per E-Mail mit den Gründen für die Ablehnung. Es besteht die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen. Auf unserer Seite zur Ablehnung von ETIAS-Anträgen erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen müssen.